Grundlegende Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung für Maschinen

  • • Personal für GBU und beteiligte Personen festlegen
  • • Ermitteln des Stands der Technik TRBS, DGUV, Normen
  • • Ermitteln der vorhandenen Unterlagen und festlegen welche nach dem Stand der Technik benötigt werden
  • • Beschreibungen der Maschine Funktions- Ablaufbeschreibungen, Layout, Zeichnungen Fotos
  • • Betrachtungs- und Maschinengrenzen festlegen bzw. ermitteln
  • • Technische Daten, Erklärungen zu Richtlinien, Betriebsarten, Eingriffe von Personen usw.
  • • Veränderungen der Maschine ermitteln, Sind diese dokumentiert
  • • Gefährdungen ermitteln:

 – 1.Anwendung von Gefährdungslisten um einen Überblick zu schaffen

 – 2.Detaillierte Betrachtung der Einzelgefahren und Schutzmaßnahmen

  • • Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen bewerten
  • • Maßnahmen / Prüfungen nach dem Stand der Technik ermitteln, TOP Prinzip beachten
  • • Maßnahmen umsetzen
  • • Prüfungen durchführen
  • • Wirksamkeitsprüfung durchführen
Frau bedient Maschine in der Lebensmittelindustrie - Fabrik zur Herstellung von Pralinen - Fliessband mit Süßwaren

Stand der Technik