Die Maschinenrichtlinie fordert im Anhang I, allgemeine Grundsätze, dass eine Risikobeurteilung durchgeführt werden muss. Da diese Richtlinie mit der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in nationales Recht umgesetzt wurde, besteht hier eine rechtliche Verpflichtung, diese durchzuführen. | |
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Ablauf
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